Neuigkeiten-3G Regel ab sofort-14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung (lfSMV)
02.09.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen (er),
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Fahrstunden ohne gültigen 3G Nachweis nicht durchgeführt werden dürfen. Zum Schutze unser aller Gesundheit bitten wir um Euer Verständnis und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Ab sofort tritt die 14. Bayeriche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (lfSMV) in Kraft und ist offiziel Veröffentlich worden.
Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so tritt die 3G - Regel - §3 Geimpft, Genesen, Getestet (Gültiger PCR - Test - Gültigkeit 48 Stunden - oder Antigen Schnelltest - Gültigkeit 48 Stunden ) in Kraft einschließlich der Fahrschulen.
Da die 7-Tage Inzidenz in München bei 77,4 liegt gilt ab sofort diese 3G - Regel - somit ist der Zutritt in den Fahrschulräumen - Fahrschulautos - Theorie Unterrichte nur unter diesen Voraussetzungen möglich.
Bitte denkt bei Eurem Besuch in unseren Fahrschulräumen an diese 3G - Regel - wie auch bei Euren Fahrstunden oder den Besuch der Theorie Unterrichte daran, Euren Impfnachweiss - Nachweis Genesen - oder PCR Test und Euren Personalausweis - Paß mit zu bringen und uns vorzulegen.
Herzlichen Dank und bleibt Gesund Gemeinsam werden wir das Virus besiegen
Euer Fahrschulteam KD
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