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Ab 27.01.22 Zutritt mit 3G auf Anordnung der Regierung 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung (lfSMV)

27.01.2022 | FAHRSCHUL-NEWS

Bayern aktuelle Corona Regeln nach dem Bund – Länder – Gipfel vorerst bis zum 09.02.2022

Hochschulen, Fahrschulen, körpernahe Dienstleistungen

Alle Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulen sind nur noch für Geimpfte ( gültig nach 2. Impfung für 9 Monate ) und Genesene ( bei Genesenen ab dem Tag gültig für 3 Monate ) und Getestete ( PCR Test mit Zertifikat gültig für 48 Stunden - Schnelltest mit Zertifikat gültig für 24 Stunden ) zugänglich. 3G heißt die neue Vorgabe. Die gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, also für Friseure und Kosmetikbetriebe. Ausgenommen von der 3G-Regel sind nur medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Fahrstunden (sowie der Zutritt in die Fahrschulräume) ohne gültigen 3G Nachweis ( Zertifikat ) nicht durchgeführt werden dürfen und von uns als Fehlstunden berechnet werden müssen.

Bitte haltet bei Eurem Besuch in unseren Fahrschulräumen Euren Impfass oder Eure Ärztliche Bescheinigung / Zertifikate für Genesen und Euren Ausweis bereit – Herzlichen Dank -

Während des gesamten Aufenthalts in den Fahrschulräumen oder im Fahrzeug muss eine FFP2 Maske getragen werden.

Die grundsätzlichen Hygieneregeln, wie Händewaschen, Desinfizieren und Abstandsregelungen gelten natürlich weiterhin.

Zum Schutze unser aller Gesundheit bitten wir um Euer Verständnis und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Gemeinsam werden wir das Virus besiegen,
Euer Fahrschulteam KD

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