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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neues Unterrichtskonzept für Fahrschüler zeigt Erfolg

04.09.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

  Mit „Fun - Learn.“ in wenigen Wochen zum Führerschein Den Theorieunterricht empfinden die meisten Fahrschüler als ein notwendiges Übel. Während viele mit Freude der nächsten Praxisstunde entgegenfiebern, wirkt die Aussicht, den Abend nach einem langen Schul- oder Arbeitstag mit Lernen zu verbringen, nicht sehr motivierend. „Mit dieser Einstellung bleibt vom Unterricht natürlich nicht viel hängen“, Die Kunst ist deshalb, Fahrschüler zu begeistern, damit sie beim Lernen Spaß haben und sich den vermittelten Stoff besser merken können. Denn nur, wer die Theorie wirklich verinnerlicht hat, wird zu einem guten, sicheren Fahrer.“ Mit „Fun - Learn.“ hat die Fahrschule KD eine innovative Unterrichtsmethode eingeführt, die Wissen schnell und verständlich vermittelt und dabei auch noch Spaß macht. So kommt jeder auf die Art ans Ziel, die für ihn am besten ist. „Mit Frontalunterricht hat das nichts mehr zu tun“,  Weil verschiedene Lerntypen unterschiedliche Bedürfnisse haben, arbeiten wir mit allen Sinnen und verschiedensten Unterrichtselementen.“ Auf diese Art und Weise erzielt „Fun - Learn.“ besonders gute Bestehens Quoten mit einem Minimum an Zeitaufwand. „Den Führerschein in zwei bis drei Wochen zu machen, ist bei uns kein Problem“, so Tobias Engel. „Natürlich lassen wir nur diejenigen zur Prüfung zu, die wirklich fit sind. Auch das richten sich ganz nach den individuellen Voraussetzungen unserer Schüler.“ Fragen zum Konzept und zur Führerschein-Ausbildung beantwortet Tobias Engel  

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Parken, wie darf ich!

31.08.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Was Ihr über DAS PARKEN wissen solltet.... Freien Platz vor der Haustür blockieren, Lücke auf der linken Straßenseite nutzen, in zweiter Reihe halten: Wann kommt der Abschleppwagen und wann nicht? Auto abstellen, abschließen, weggehen. Eigentlich ganz einfach. Aber in der Praxis gibt es zum Thema Parken viele Vorschriften – der Teufel steckt manchmal im Detail. Wir haben zehn Fragen und Tipps zusammengestellt, die den (Park-)Alltag leichter machen. Während der Besitzer eines Autos im Urlaub ist, wird ein mobiles Haltverbot aufgestellt. Darf er abgeschleppt werden? Ja, allerdings nicht sofort. Wenn das mobile Haltverbot-Schild aufgestellt wird, müssen Betroffene Zeit bekommen, um darauf zu reagieren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Beispiel entschieden, dass Autobesitzer eine Vorlaufzeit von mindestens drei Tagen haben. Tipp: Wenn Ihr längere Zeit auf Reisen seid, solltet Ihr eine Vertrauensperson bitten, immer mal wieder nachzusehen und das Auto, wenn nötig, umzuparken. Wie lange dürfen Wohnmobile und -wagen an der Straße abgestellt werden? Für zugelassene Wohnmobile mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gibt es keine zeitlichen Beschränkungen für das Parken auf Stellflächen am Straßenrand. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus, die häufig von ihren Besitzern zum "Überwintern" an der Straße abgestellt werden. Sie dürfen maximal 14 Tage am selben Ort stehen. 20 Euro Verwarnungsgeld werden hier sonst fällig. Wie viel Abstand muss ich beim Parken zur nächsten Straßeneinmündung oder Kreuzung halten? Vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen müsst Ihr mit eurem Wagen fünf Meter Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten halten. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belangt werden. Darf ich in zweiter Reihe halten, wenn ich nur kurz Brötchen holen gehe? Nein. In zweiter Reihe darf nur im Ausnahmefall zum Be- und Entladen gehalten werden und das nicht länger als drei Minuten. Fälliges Bußgeld: 15 Euro, werden andere behindert sogar 20 Euro. Ausnahmen sind Taxis: Sie dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt, in zweiter Reihe stehen bleiben, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Ist es erlaubt, eine Parklücke mit Stühlen oder anderen Gegenständen zu reservieren? Nein. Wer einen speziellen Parkraum dringend, z.B. für einen Umzug, benötigt, kann bei der Stadtverwaltung ein mobiles Haltverbot beantragen. Bei der Parkplatzsuche gilt, dass immer derjenige Vorrang hat, der die Lücke "zuerst unmittelbar erreicht". Übrigens: Es ist auch verboten, Parklücken mit Hilfe von Personen zu blockieren. Aber Vorsicht vor Selbstjustiz. Wer jemanden mit dem Auto aus der Lücke drängelt, ist wegen Nötigung dran.  Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Gehweg parken? Nein, das ist verboten. Motorräder und Roller müssen Pkw-Parkplätze nutzen. Auf dem Gehweg drohen Verwarnungsgelder von 10 Euro, bei Behinderung bis zu 35 Euro. Ausnahmen gelten auf eigens gekennzeichneten Parkflächen für motorisierte Zweiradfahrer. Übrigens: Teilen sich zwei Biker einen Parkplatz, für den ein Parkschein benötigt wird, müssen beide ein Ticket lösen.  Stimmt es, dass in engen Straßen nicht gegenüber von Einfahrten geparkt werden darf? Ja. Nach § 12 Abs. 3 der StVo ist das Parken in schmalen Straßen gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Das Ein- und Ausfahren muss möglich sein, ohne dass der Fahrer gezwungen ist, umständlich zu rangieren. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Streitfall entschieden, dass 3,5 Meter Restbreite der Straße nicht zum Rangieren ausreichen (VRS 55, 459). Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Die eingestellte Uhrzeit muss immer auf die nächste halbe oder volle Stunde aufgerundet werden. Also selbst wenn das Auto zum Beispiel um 16.02 Uhr abgestellt wird, darf der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Das Weiterdrehen der Parkuhr nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten. Das gilt erst recht für eine "mitlaufende Parkscheibe", bei der sich die eingestellte Uhrzeit automatisch weiterdreht. Darf ich am linken Straßenrand parken? In der Regel nein. Es gibt jedoch drei Ausnahmen: in Einbahnstraßen, in Fällen, wo am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlaufen und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1). Verstöße kosten zwischen 15 und 35 Euro – je nachdem, ob eine Behinderung vorliegt. Warum braucht man auf immer mehr Supermarktparkplätzen eine Parkscheibe? Die Parkplatzbetreiber möchten sicherstellen, dass nur Kunden dort parken, und das nur für die Zeit des Einkaufs. Da es sich um Privatgrund handelt, müssen sich Betroffene an die Regeln halten. Diese müssen sichtbar angebracht werden, z.B. an der Zufahrt zum Parkplatz. Pkw ohne Parkscheibe bzw. mit überschrittener Zeit können dann auch abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung 

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